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   VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740   

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VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740 (https://dejure.org/2021,51770)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740 (https://dejure.org/2021,51770)
VG Ansbach, Entscheidung vom 18. November 2021 - AN 4 K 20.02740 (https://dejure.org/2021,51770)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Staatliche Kenntnisprüfung gemäß § 37 ÄApprO, Aufhebung der Prüfungsentscheidung, Mitteilung des Nichtbestehens der Kenntnisprüfung durch den Vorsitzenden der Prüfungskom-mission als Verwaltungsakt (bejaht), nachträgliche rückwirkende Bestellung eines Mitglieds der ...

  • rewis.io

    Staatliche Kenntnisprüfung gemäß § 37 ÄApprO, Aufhebung der Prüfungsentscheidung, Mitteilung des Nichtbestehens der Kenntnisprüfung durch den Vorsitzenden der Prüfungskom-mission als Verwaltungsakt (bejaht), nachträgliche rückwirkende Bestellung eines Mitglieds der ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 7 CE 15.2806

    Exmatrikulation wegen nicht bestandener Modulprüfung

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740
    Ein im Prüfungsverlauf aufgetretener Verfahrensfehler führt grundsätzlich nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung, wenn er wesentlich ist und ein Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, B.v. 12.11.1971 - VII B 71.70 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 7 CE 15.2806 - juris Rn. 22).

    Die unrichtige Besetzung der Prüfungskommission durch Beteiligung eines unzuständigen Prüfers ist ein erheblicher Verfahrensfehler, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass bei der Beteiligung des zuständigen Prüfers ein besseres Prüfungsergebnis erreicht worden wäre (BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 7 CE 15.2806 - juris Rn. 22; Jeremias in Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 373).

    Wie bereits oben ausgeführt, führt ein Verfahrensfehler grundsätzlich nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung, wenn ein Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, B.v. 12.11.1971 - VII B 71.70 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 7 CE 15.2806 - juris Rn. 22).

  • VG Hannover, 12.03.2009 - 6 A 5912/08

    Beanstandung der Dauer einer mündlichen Abiturprüfung

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740
    Nur geringfügige Unter- oder Überschreitungen der vorgegebenen Prüfungsdauer wirken sich erfahrungsgemäß nicht auf die Verlässlichkeit des in der Prüfung gezeigten Leistungsbildes eines Prüflings aus und können daher allein noch nicht zu einer Aufhebung der Prüfungsentscheidung führen (VG München, GB.v. 25.1.2021 - M 3 K 20.4193 - juris Rn. 26; VG Hannover, U.v. 12.3.2009 - 6 A 5912/08 - juris Rn. 25; Jeremias in Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 407).

    Die Grenze einer unwesentlichen Abweichung von der vorgegebenen Prüfungsdauer wird von Einzelfall zu Einzelfall anders gezogen (z.B. Überschreitung der Prüfungshöchstdauer von 12 Minuten um 5 Minuten nicht wesentlich BayVGH, B.v. 29.5.2000 - 7 ZB 00.229 - juris Rn. 8; Unterschreitung der Mindestprüfungsdauer von 20 Minuten um mehr als 10% wesentlich VG Hannover, U.v. 12.3.2009 - 6 A 5912/08 - juris Rn. 26; Überschreitung der Prüfungshöchstdauer um mehr als 50% nicht geringfügig VG Hannover U.v. 17.12.2003 - 6 A 5940/02 - juris Rn. 29; Überschreitung der Höchstprüfungsdauer um 61% wesentlich VGH BW, U.v. 12.7.1991 - 9 S 1538/91 - juris Rn. 18 f.).

    Der Prüfling erhält im Vergleich zu anderen Prüflingen generell nicht dieselbe Chance zum Nachweis seiner Kenntnisse, zur Korrektur oder zum Ausgleich seiner Aussagen oder Darlegung eines weiteren themenrelevanten Wissens (VG Hannover, U.v. 12.3.2009 - 6 A 5912/08 - juris Rn. 26).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 14 A 1689/16

    Einräumung von neuen Prüfungsversuchen der Klausur im Modul "Einführung in die

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740
    Die Mitteilung des Nichtbestehens der Kenntnisprüfung durch den Vorsitzenden der Prüfungskommission stellt eine Maßnahme einer Behörde im Sinne des Art. 35 Satz 1 BayVwVfG dar (vgl. OVG NW, U.v. 21.3.2017 - 14 A 1689/16 - juris Rn. 34 für den Prüfungsausschuss).

    Die Regelungswirkung der Mitteilung über das Nichtbestehen der Kenntnisprüfung besteht in der verbindlichen Feststellung, dass der konkrete Prüfungsversuch nicht bestanden wurde und - bei den ersten beiden erfolglosen Versuchen - dass die Prüfung zu wiederholen ist (NdsOVG, B.v. 21.3.2019 - 2 ME 325/19 - juris Rn. 10; OVG NW, U.v. 21.3.2017 - 14 A 1689/16 - juris Rn. 35 ff. jeweils zum Nichtbestehen einer Modulprüfung) bzw. - beim dritten erfolglosen Versuch - dass eine Prüfungswiederholung nicht mehr möglich ist.

    Die Feststellung des Nichtbestehens der Kenntnisprüfung stellt damit nicht lediglich eine verwaltungsinterne Maßnahme zur Vorbereitung eines späteren Prüfungsbescheides über das Bestehen oder Nichtbestehen der Kenntnisprüfung dar, die dem Prüfling lediglich aus bloßer Verwaltungspraxis mitgeteilt wird (vgl. OVG NW, U.v. 21.3.2017 - 14 A 1689/16 - juris Rn. 40 für Bachelorprüfung).

  • BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740
    Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit besteht damit nur, wenn der Prüfling der Mitwirkung hätte nachkommen können und müssen (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 - juris Rn. 13).

    Die oben bereits beschriebene grundsätzlich bestehende Obliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Rüge eines Mangels des Prüfungsverfahrens besteht nur im Rahmen des ihm Zumutbaren (BVerwG, U.v. 7.10.1988 - 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740
    Eine Aufhebung der Prüfungsentscheidung kommt nicht in Betracht, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Verfahrensfehler für die Prüfungsentscheidung kausal gewesen ist (BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328 - juris Rn. 12).

    Umgekehrt scheidet eine Aufhebung der Prüfungsentscheidung aus, wenn ausgeschlossen werden kann, dass der Verfahrensfehler für die Prüfungsentscheidung kausal gewesen ist (BVerwG, U.v. 12.11.1997 - 6 C 11.96 - BVerwGE 105, 328 - juris Rn. 12).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.1991 - 9 S 1538/91

    Überschreitung der Höchstdauer einer mündlichen Prüfung um 61% als wesentlicher

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740
    Die Beweislast für das Fehlen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verfahrensfehler und dem Prüfungsergebnis trägt die Prüfungsbehörde (BVerwG, U.v. 20.9.1984 - 7 C 57.83 - BVerwGE 70, 143 - juris Rn. 27 ff.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2018 - 2 PA 293/16 - juris Rn. 15; VGH BW, U.v. 12.7.1991 - 9 S 1538/91 - juris Rn. 22).

    Die Grenze einer unwesentlichen Abweichung von der vorgegebenen Prüfungsdauer wird von Einzelfall zu Einzelfall anders gezogen (z.B. Überschreitung der Prüfungshöchstdauer von 12 Minuten um 5 Minuten nicht wesentlich BayVGH, B.v. 29.5.2000 - 7 ZB 00.229 - juris Rn. 8; Unterschreitung der Mindestprüfungsdauer von 20 Minuten um mehr als 10% wesentlich VG Hannover, U.v. 12.3.2009 - 6 A 5912/08 - juris Rn. 26; Überschreitung der Prüfungshöchstdauer um mehr als 50% nicht geringfügig VG Hannover U.v. 17.12.2003 - 6 A 5940/02 - juris Rn. 29; Überschreitung der Höchstprüfungsdauer um 61% wesentlich VGH BW, U.v. 12.7.1991 - 9 S 1538/91 - juris Rn. 18 f.).

  • OVG Bremen, 12.02.2018 - 2 PA 293/16

    Anfechtung Prüfungsentscheidung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740
    Die Beweislast für das Fehlen eines Kausalzusammenhangs zwischen dem Verfahrensfehler und dem Prüfungsergebnis trägt die Prüfungsbehörde (BVerwG, U.v. 20.9.1984 - 7 C 57.83 - BVerwGE 70, 143 - juris Rn. 27 ff.; OVG Bremen, B.v. 12.2.2018 - 2 PA 293/16 - juris Rn. 15; VGH BW, U.v. 12.7.1991 - 9 S 1538/91 - juris Rn. 22).

    Besonders in der mündlichen Prüfung ist dem Prüfling in der Regel die Rüge eines Verfahrensmangels unzumutbar, da er sich fortwährend auf das Prüfungsgespräch konzentrieren muss und für eine sorgfältige Entscheidung kaum ausreichend Raum und Zeit sein wird (OVG Bremen, B.v. 12.2.2018 - 2 PA 293/16 - juris Rn. 16; SächsOVG, U.v. 25.10.2016 - 2 A 308/15 - juris Rn. 16; Jeremias in Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 217).

  • BVerwG, 12.11.1971 - VII B 71.70

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740
    Ein im Prüfungsverlauf aufgetretener Verfahrensfehler führt grundsätzlich nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung, wenn er wesentlich ist und ein Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, B.v. 12.11.1971 - VII B 71.70 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 7 CE 15.2806 - juris Rn. 22).

    Wie bereits oben ausgeführt, führt ein Verfahrensfehler grundsätzlich nur dann zur Aufhebung der Prüfungsentscheidung, wenn ein Einfluss auf das Prüfungsergebnis nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, B.v. 12.11.1971 - VII B 71.70 - juris Rn. 3; BayVGH, B.v. 18.5.2016 - 7 CE 15.2806 - juris Rn. 22).

  • VG Hamburg, 18.12.2018 - 2 K 1233/18

    Bekanntgabe der Benotung einer Pflicht-Modulprüfung eines Bachelorstudiengangs im

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740
    Das Verwaltungsgericht Hamburg (U.v. 18.12.2018 - 2 K 1233/18) führe hierzu aus: "Hierfür ist ein formeller Beschluss erforderlich (vgl. zur Prüferbestellung VG Gelsenkirchen. Urt. v. 17.10.2012, 4 K 1737/11, juris).

    Selbst wenn dies der Fall wäre, wäre eine solche rückwirkende Bestellung als Prüfer unzulässig, da die Regierung von Oberbayern dadurch eine verfahrensfehlerhaft getroffene Prüfungsentscheidung nachträglich, d.h. unter Berücksichtigung des bereits festgestellten Ergebnisses, heilen könnte (VG Hamburg, U.v. 18.12.2018 - 2 K 1233/18 - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04

    Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung

    Auszug aus VG Ansbach, 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740
    Die Kostenentscheidung kann bei einer teilweisen Klagerücknahme vielmehr im Urteil über den noch anhängig gebliebenen Teil des Rechtsstreits getroffen werden (vgl. BVerwG, U.v. 8.9.2005 - 3 C 50.04 - juris Rn. 32; B.v. 7.8.1998 - 4 B 75.98 - juris Rn. 2 zur Kostenentscheidung bei Teilerledigung der Hauptsache; Rennert in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 92 Rn. 24; Clausing in Schoch/Schneider, VwGO, 41. EL Juli 2021, § 92 Rn. 76).
  • BVerwG, 20.09.1984 - 7 C 57.83

    Prüfungsentscheidungen

  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 30.98

    Rügeverlust bei materiellen Prüfungsfehlern.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2019 - 9 S 1209/18

    Rügeobliegenheit des Prüflings; Notwendigkeit von abstrakt-generellen Regelungen

  • OVG Sachsen, 25.10.2016 - 2 A 308/15

    Prüfung; Rügepflicht; Zumutbarkeit; Prüfungsfähigkeit eines Prüfers

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.04.2014 - 10 N 84.11

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung für das Amt des Studienrates in den

  • VG München, 25.01.2021 - M 3 K 20.4193

    Mündliche Zusatzprüfung im Abitur

  • OVG Sachsen, 17.07.2013 - 2 B 310/13

    Prüfungsrecht, Abitur, Auswahl der Prüfer, Protokolle, Prüfungsausschuss,

  • VGH Bayern, 29.05.2000 - 7 ZB 00.229
  • VG Hannover, 17.12.2003 - 6 A 5940/02

    Anwendung; aufschiebende Wirkung; Dauer; Fairnessgebot; mündliche Prüfung;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2017 - 9 S 1128/16

    Prüferbestellung in der zahnärztlichen Prüfung

  • BVerwG, 04.12.1974 - I WB 57.74
  • VG Gelsenkirchen, 17.10.2012 - 4 K 1737/11

    Prüferbestellung

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 2 ME 325/19

    Bachelorstudiengang; Erstversuch; Letztversuch; Modulklausur; Modulprüfung;

  • VG Bayreuth, 11.04.2003 - B 5 S 03.307

    Rechtmäßigkeit der Entziehung der Prüfungsbefugnis für eine universitäre

  • OVG Bremen, 13.03.2012 - 1 B 29/12
  • VG Berlin, 11.06.2010 - 3 L 233.10

    Bestellung als Prüfer; Zahnmedizin

  • VG München, 20.04.2023 - M 27 K 20.5744

    Ärztliche Kenntnisprüfung, Verfahrensfehler (bejaht), Besetzung der

    Diese Mitteilung ist der Prüfungsbehörde zuzurechnen, da die Prüfungskommission der Prüfungsbehörde als Organ mit selbstständigen nach außen gerichteten Wahrnehmungskompetenzen zugeordnet ist und mit Dritten nicht in selbstständiger Rechtsbeziehung steht (vgl. zum Ganzen VG Ansbach, U.v. 18.11.2021 - AN 4 K 20.02740 - juris Rn. 24 ff.).

    Die Mitteilung, dass die Kenntnisprüfung nicht bestanden wurde, hat Regelungswirkung, da hierdurch verbindlich festgestellt wird, dass der konkrete Prüfungsversuch nicht bestanden wurde und - bei den ersten beiden erfolglosen Versuchen - dass die Prüfung zu wiederholen ist (NdsOVG, B.v. 21.3.2019 - 2 ME 325/19 - juris Rn. 10; OVG NW, U.v. 21.3.2017 - 14 A 1689/16 - juris Rn. 35 ff. jeweils zum Nichtbestehen einer Modulprüfung) bzw. - beim dritten erfolglosen Versuch - dass eine Prüfungswiederholung nicht mehr möglich ist (VG Ansbach, U.v. 18.11.2021 a.a.O. Rn. 25).

    Die Feststellung des Nichtbestehens der Kenntnisprüfung stellt damit nicht lediglich eine verwaltungsinterne Maßnahme zur Vorbereitung eines späteren Prüfungsbescheides über das Bestehen oder Nichtbestehen der Kenntnisprüfung dar, die dem Prüfling lediglich aus bloßer Verwaltungspraxis mitgeteilt wird (VG Ansbach, U.v. 18.11.2021 a.a.O. Rn. 26; OVG NW, U.v. 21.3.2017 - 14 A 1689/16 - juris Rn. 40 für Bachelorprüfung).

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